Terms & Conditions.
AGB der Digital1 Ventures Development SRL.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digital1 Ventures Development SRL
1. Geltungsbereich
1.1. Digital1 Ventures Development SRL, Clădirea A, Strada Gării 21, Cluj-Napoca, Rumänien, (nachfolgend “Digital1“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Kunden (nachfolgend „Kunde“) ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Digital1 nicht an. Liefert oder leistet Digital1 ohne ausdrücklichen Widerspruch, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, fremde AGB wären anerkannt.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.digital1.online/agb jederzeit abrufbar.
2. Vertragsschluss, Form, Inhalt
2.1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Digital1. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.2. Vertragsinhalt ist ausschließlich das ausdrücklich zwischen Digital1 und dem Kunden Vereinbarte. Die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.
2.3. Zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistungen führenden Zwischenergebnissen, Layouts, Quelldateien etc. ist Digital1 nicht verpflichtet.
3. Zusammenarbeit
3.2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
3.3. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Digital1 ein dem Kunden zu übermittelndes Protokoll erstellen. Bei gegenteiligen Ansichten hat der Kunde das spätestens eine Woche nach Empfang auszuübende Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Das Protokoll ist für die Absprachen der Parteien verbindlich.
4. Mitwirkungsleistungen
4.1. Der Kunde unterstützt Digital1 bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Digital1 erhält die zur vertraglichen Nutzung notwendigen Rechte.
4.2. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
4.3. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Digital1 unverzüglich mitzuteilen.
4.4. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Leistungsänderungen
5.2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Digital1 dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.3. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5.4. Die dem Kunden zugesagten Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Digital1 wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.5. Digital1 ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Digital1 für den Kunden zumutbar ist.
6. Abnahme und Freigabe
6.2. Nach Aufforderung von Digital1 sind auch Entwürfe und Zwischenergebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen eine Leistungsänderung (vgl. Punkt 5 ) dar.
7. Termine
7.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Digital1 nicht zu vertreten, sie berechtigen Digital1, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Digital1 wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8. Rechte
8.2. Digital1 bleibt berechtigt, die unter dem jeweiligen Auftrag verwendeten Standardkomponenten und/oder vorbestehenden Softwarekomponenten sowie sämtliche IP Rechte daran zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt selbst zu nutzen und Dritten entsprechende Rechte daran einzuräumen und/oder zu übertragen. Dies gilt nicht allein für vorbestehende IP Rechte, sondern insbesondere auch für entsprechende Ideen, Konzepte, Algorithmen und sonstige IP Rechte, die im Rahmen eines Auftrags verwendet werden ohne Gegenstand der unter dem jeweiligen Auftrag entwickelten Software zu sein.
8.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
8.4. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken Digital1 als Urheber zu nennen.
8.6. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
9. Versand
9.2. Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann Digital1 die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Digital1 wird bei dieser Wahl auf die ihr ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
9.3. Falls der Kunde eine spezielle Verpackung des Produkts verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
10. Vergütung
10.2. Kostenvoranschläge von Digital1 sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Digital1 schriftlich veranschlagten um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigen, wird Digital1 den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
10.3. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.4. Barauslagen, Spesen und besondere Kosten, die Digital1 im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen Fernsprech-, Telex-, Versand- und Portokosten etc.
10.5. Berechnet werden dem Kunden ggf. weiterhin die für die Künstlersozialkasse anfallenden Kosten.
10.6. Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der üblichen und angemessenen Betreuung bleiben ohne Berechnung. Alle sonstigen Reisen z.B. zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und Druckabnahmen, Reisen im besonderen Auftrag des Kunden usw. werden dem Kunden berechnet.
11. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11.2. Bei Auftragsvolumina über EUR 3.000,00 netto ist Digital1 berechtigt, drei Teilrechnungen zu stellen, 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Freigabe und 1/3 nach Abschluss der Produktion.
11.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
11.4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
12. Mängelansprüche
12.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann er auch Ansprüche auf Schadenersatz statt Erfüllung geltend machen.
13. Haftung
13.2. Die Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
13.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13.4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Fremdinhalte, Domainnamen
14.2. Insbesondere haftet Digital1 nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.
14.3. digital1 wird den Kunden rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne Weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
14.4. Im Fall der beauftragten Registrierung von Domainnamen durch Digital1 obliegt die Prüfung des Domainnamens auf die Verletzung fremder Kennzeichen dem Kunden.
14.5. Für den Fall, dass wegen Inhalt oder Durchführung einer Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Inhalts Digital1 selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Digital1 schad- und klaglos. Insbesondere stellt der Kunde Digital1 hinsichtlich der Inhalte und Funktionalitäten seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei.
15. Eigentumsvorbehalt
15.2. Übersteigt der realisierbare Wert der für Digital1 bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 15 %, so gibt Digital1 auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
16. Abwerbung
17. Geheimhaltung, Referenznennung
17.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
17.3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
17.4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf Digital1 den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
17.5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email ein offenes Medium ist. Digital1 übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
18. Datenschutz
19. Erfüllungsstand, Gerichtsstand, geltendes Recht
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist München. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Digital1 hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an des Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
19.3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
20. Salvatorische Klausel
20.2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke eine wirksame Regel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst nahe kommt.
Stand: 1. Dezember 2016